Einleitung
Digitale Barrierefreiheit ist längst kein Nischenthema mehr – sie betrifft Millionen von Menschen weltweit. Ab Juli 2025 treten in der EU neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die viele Unternehmen zum Handeln verpflichten. Doch was bedeutet digitale Barrierefreiheit überhaupt, und welche Unternehmen sind konkret betroffen? In diesem Beitrag erfährst du die wichtigsten Grundlagen, was sich durch das neue Barrierefreiheitsgesetz ändert und welche Maßnahmen du jetzt ergreifen solltest.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Dienste für alle Menschen, unabhängig von ihren Einschränkungen, nutzbar sind. Dazu gehören beispielsweise Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Typische Barrieren im digitalen Raum
- Fehlende oder unzureichende Alternativtexte für Bilder (Screenreader-Probleme)
- Unzugängliche Navigation ohne Maussteuerung
- Mangelnde Kontraste und schwer lesbare Schriftarten
- Automatisch abgespielte Inhalte ohne Steuerungsmöglichkeit
- Komplizierte Formulare ohne verständliche Fehlermeldungen
Was ändert sich mit dem Barrierefreiheitsgesetz ab Juli 2025?
Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act – EAA) tritt in Kraft und erweitert die bestehenden Anforderungen auf viele private Unternehmen. Ziel ist es, digitale Barrieren weiter abzubauen und allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Relevante Gesetze und Standards
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es aktuell?
Bereits jetzt gibt es einige Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit, darunter:
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Internationale Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Websites.
- EU-Richtlinie 2016/2102: Gilt bereits für öffentliche Einrichtungen und schreibt barrierefreie Webseiten und Apps vor.
Wen betrifft die neue Gesetzgebung?
Diese Unternehmen und Branchen müssen handeln
Ab Juli 2025 müssen viele Unternehmen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind. Dazu gehören unter anderem:
- E-Commerce-Websites & Online-Shops
- Banken & Finanzdienstleister
- Öffentliche Verkehrsanbieter (z. B. Buchungssysteme, Ticketkauf)
- Telekommunikationsanbieter
- Software & Apps, die für Verbraucher:innen bestimmt sind
Welche Unternehmen sind ausgenommen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro sind von den neuen Vorschriften ausgenommen. Dennoch lohnt es sich auch für kleine Unternehmen, digitale Barrierefreiheit zu berücksichtigen, um eine größere Zielgruppe zu erreichen.
Praktische Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit
1. Technische Maßnahmen
- Umsetzung der WCAG 2.1 Standards für Websites und Apps
- Einfache Navigation ohne Maus ermöglichen (Tastatursteuerung)
- Klare Kontraste und anpassbare Schriftgrößen
- Alternativtexte für alle Bilder und multimedialen Inhalte
2. Inhalte und Design verbessern
- Verständliche Sprache und einfache Formulierungen
- Strukturierte Inhalte mit klaren Überschriften und Absätzen
- Formulare mit eindeutigen Hinweisen und Fehlerfeedback
3. Tools zur Barrierefreiheitsprüfung nutzen
- WAVE Web Accessibility Tool (kostenloser Test für Websites)
- Google Lighthouse (integrierte Barrierefreiheitsanalyse)
- axe DevTools (Erweiterung für Entwickler)
Fazit & nächste Schritte
Ab Juli 2025 wird Barrierefreiheit für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht. Doch auch unabhängig von den neuen Vorschriften bringt eine barrierefreie Website Vorteile: Sie verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern steigert auch die Reichweite und kann sich positiv auf das SEO-Ranking auswirken.
Jetzt ist der beste Zeitpunkt, um sich mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Falls du Unterstützung bei der Umsetzung brauchst, melde dich gerne bei mir..
Mit einer frühzeitigen Umsetzung profitierst du nicht nur von mehr Reichweite und besserer Usability, sondern setzt auch ein wichtiges Zeichen für digitale Inklusion! 🚀
Weiterführende Links & Ressourcen:
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
- Barrierefreiheitsgesetz 2025 – Offizielle Informationen der EU
- Google Lighthouse zur Barrierefreiheitsprüfung
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